Layr Eight UG (haftungsbeschränkt)**
Stand: September 27, 2024
1.1 Layr Eight erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch Layr Eight im Voraus bestätigt wurde.
2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.
2.2 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch Layr Eight bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf.
2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Leistungen.
3.1 Sofern Layr Eight ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlage.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich darzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung von Layr Eight wirksam.
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.1 Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand berechnet.